
Urkundenübersetzungen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde, eines Zeugnisses oder eines Vertrages?
Dann sind Sie hier richtig.
Als vom OLG Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin fertige ich für Sie Urkundenübersetzungen in folgenden Sprachrichtungen an:
- rumänisch/moldauisch - deutsch
- russisch - deutsch
- englisch - deutsch
Wann und warum benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Wenn Sie rechtlich relevante Dokumente wie beispielsweise Urkunden, Zeugnisse oder Verträge, die in einer fremden Sprache verfasst sind, bei deutschen Behörden und öffentlichen Einrichtungen einreichen, werden Sie aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung* der Dokumente vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer** erstellt wird und dass der Inhalt des Dokuments richtig und vollständig aus der Fremdsprache übertragen wird. Der Übersetzer bestätigt durch Unterschrift und Siegel, dass er richtig und vollständig übersetzt hat. Da nur nachweislich qualifizierte Übersetzer beeidigt werden, gilt der Bestätigungsstempel auf einer beglaubigten Übersetzung auch vielen privaten Einrichtungen als ein Garant für Qualität.
Was müssen Sie tun, um eine beglaubigte Übersetzung zu erhalten?
Sie bringen die Urkunde oder eine beglaubigte Kopie nach Absprache in mein Büro oder Sie schicken eine beglaubigte Kopie per Post an diese Adresse.
Die fertige Übersetzung übersende ich Ihnen zusammen mit der beglaubigten Kopie per Einschreiben.
Sie möchten das Original oder die beglaubigte Kopie nicht aus der Hand geben? Dann stellen Sie einen Digitalscan her und ich fertige auf dieser Grundlage die Übersetzung an. Die Art der Vorlage wird auf der Übersetzung vermerkt. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Behörden diese Vorgehensweise nicht anerkennen. Klären Sie diese Frage daher bitte zuvor mit der betreffenden Behörde.
Wichtiger Hinweis
Die Rechtskraft einer Urkunde ist an das Original gebunden. Sollten Sie nicht in Besitz der Originalurkunde sein, wird diese durch die Übersetzung nicht ersetzt.
Mein besonderer Service
Sie erhalten jede beglaubigte Übersetzung in zwei Ausfertigungen.
Alle Übersetzungen bewahre ich 10 Jahre für Sie auf. Sollten Sie also zu einem späteren Zeitpunkt weitere Exemplare der Übersetzung benötigen, können Sie diese gegen eine Gebühr erhalten. Diese beträgt je nach Umfang des Dokuments 8 - 15 Euro (zzgl. MWst.).
Beglaubigte oder bestätigte Übersetzung – was genau benötigen Sie? Was ist der Unterschied? Die Antwort ist einfach: Es gibt keinen Unterschied. Inhaltlich richtig ist die Bezeichnung bestätigte Übersetzung, da sie präzise wiedergibt, worum es sich dabei handelt: Der Übersetzer beruft sich auf den geleisteten Eid und bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Alle von mir angefertigten Urkundenübersetzungen enthalten darum die Angabe „bestätigte Übersetzung“. Im Sprachgebrauch hat sich diese Bezeichnung leider nicht durchgesetzt. Ihnen hat man vermutlich gesagt, Sie müssten eine beglaubigte Übersetzung vorlegen. Eine von mir angefertigte bestätigte Übersetzung erfüllt alle Anforderungen der Behörden an beglaubigte Übersetzungen und muss nach deutschem Recht nicht zusätzlich durch einen Notar beglaubigt werden.
**Bestätigte/beglaubigte Übersetzungen werden von beeidigten, vereidigten, öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzern erstellt. Dabei handelt es sich nicht um verschiedene Qualifikationen oder Zuständigkeiten, sondern um unterschiedliche Bezeichnungen für Übersetzer in den einzelnen Bundesländern, die vor Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde einen Eid abgelegt haben, der sie berechtigt, beglaubigte Urkundenübersetzungen zu erstellen. Das ist für Sie als Kunde auf den ersten Blick verwirrend, stellt jedoch praktisch kein Problem dar. Laut Zivilprozessordnung werden beglaubigte Übersetzungen eines in einem beliebigen Bundesland beeidigten Übersetzers bundesweit von Behörden und Institutionen anerkannt (§ 142 ZPO).
